OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.05.2021
S 3812 A - 020 - St 711

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.05.2021 (S 3812 A - 020 - St 711) - DRsp Nr. 2021/80347

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 11.05.2021 - Aktenzeichen S 3812 A - 020 - St 711

DRsp Nr. 2021/80347

Bebaute Grundstücke: Steuerbefreiung für ein Familienheim; Rückwirkender Wegfall der Steuerbefreiung bei Weiterübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt; Urteil des FG Münster vom 28.09.2016 - 3 K 3757/15; Revisionsverfahren II R 38/16

Strittig war, ob die Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 b Satz 5 ErbStG rückwirkend entfällt, wenn die Klägerin das von ihrem verstorbenen Ehemann ererbte Familienheim unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf ihre Tochter weiter überträgt.

Das Finanzgericht Münster hat den rückwirkenden Wegfall der Begünstigung bejaht, wenn der ursprünglich Begünstigte das Familienheim nicht mehr aufgrund seiner Eigentümerstellung, sondern lediglich infolge eines ihm eingeräumten Nießbrauchs weiterhin zu eigenen Wohnzwecken nutzt.

Diese Auffassung hatte auch das Hessische Finanzgericht in seinem rechtskräftigen Urteil vom 15.02.2016 - 1 K 2275/15 vertreten.