OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.08.2005
S 1310 A - 3 - St II 5

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.08.2005 (S 1310 A - 3 - St II 5) - DRsp Nr. 2008/89276

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 11.08.2005 - Aktenzeichen S 1310 A - 3 - St II 5

DRsp Nr. 2008/89276

Gesetz zur Neureglung der Zinsbesteuerung vom 09.11.1992 (Zinsabschlagsgesetz - BStBl 1992 II S. 682); Zinsabschlag auf inländische Kapitalerträge ausländischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen und ihrer Mitglieder ab dem 01.01.1993

Nachstehend veröffentlicht die OFD die Ablichtung einer Rundnote, die das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland an die ausländischen diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen übermittelt hat sowie Ziff. 4 eines Schreibens des Auswärtigen Amtes an das BMF vom 1.12.1992.

Der Zusatz der OFD ist zu beachten.

Rundnote

An die Fremden Missionen

Das Auswärtige Amt beehrt sich, den Fremden Mission im Hinblick auf die zum 1. Januar 1993 in Kraft tretende Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen (Zinsabschlag)

Im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen folgendes mitzuteilen:

Amtliche Konten der ausländischen diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen unterliegen nicht dem Zinsabschlag, soweit sie für unmittelbare Belange der Tätigkeit der Missionen oder Vertretungen genutzt werden. Dies ergibt sich aus den Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen.