OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.10.2012
S 7200 A - 248 - St 111

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.10.2012 (S 7200 A - 248 - St 111) - DRsp Nr. 2012/80830

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 11.10.2012 - Aktenzeichen S 7200 A - 248 - St 111

DRsp Nr. 2012/80830

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zuwendungen der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) auf Grundlage der Förderrichtlinien zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung

1. Allgemeines

Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) gewährt Zuwendungen für Veranstaltungen der politischen Erwachsenenbildung durch gesellschaftliche Bildungseinrichtungen und -träger. Die Voraussetzungen für die Bewilligung der Zuwendungen sind in den Förderrichtlinien zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die BpB festgelegt. Die bisher in der Fassung vom 05.03.2002 (GMBI 2002, S 279) geltenden Förderrichtlinien wurden durch das Bundesministerium des Innern überarbeitet. Die geänderten Förderrichtlinien in der Fassung vom 03.08.2012 (GMBI 2012, S. 642) treten ab dem 01.01.2013 in Kraft.

2. Umsatzsteuerliche Behandlung der Zuwendungen

2.1 Behandlung bis zum 31.12.2012

Die Zahlungen der BpB auf Grundlage der Förderrichtlinien in der Fassung vom 05.03.2002 sind bis zum 31.12.2012 Entgelt von dritter Seite für die steuerbaren Leistungen des Bildungsträgers bzw. der Bildungseinrichtung an die Teilnehmer, da sie eindeutig der Leistung der BpB gegenüber einem konkreten Fortbildungsteilnehmer zuzuordnen sind.