OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.07.2001
S 7300 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.07.2001 (S 7300 A) - DRsp Nr. 2008/86705

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 12.07.2001 - Aktenzeichen S 7300 A

DRsp Nr. 2008/86705

§ 15 UStG Vorsteuerabzug aus der Anschaffung von Werbegeschenken, die von Unternehmern mit überwiegend steuerfreien Umsätzen verteilt werden

Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Werbegeschenken, die von Unternehmern mit überwiegend steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8 ff. UStG (z. B. Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften) verteilt werden, bittet die OFD, folgende Auffassung zu vertreten:

1. Werbegeschenke, die unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7EStG fallen

Geschenke an Personen, die nicht AN des Unternehmers sind, fallen bei der ESt unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 7 EStG, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Zuwendungen an einen Empfänger zusammengerechnet 75,00 DM (40 Euro) übersteigen und/oder für diese Aufwendungen keine besonderen Aufzeichnungen geführt worden sind. Wegen der Einzelheiten hierzu verweist die OFD auf Tz. 1.2 des BMF-Schreibens v. 5.11.1999, BStBl 1999 I S. 964. Im Übrigen ist für die ustl. Beurteilung dieser Geschenke zu unterscheiden:

1.1 Werbegeschenke, die vor dem 1.4.1999 verteilt wurden