OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.07.2005
EZ 1100 A - 1 - St II 3.05

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.07.2005 (EZ 1100 A - 1 - St II 3.05) - DRsp Nr. 2008/89178

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 12.07.2005 - Aktenzeichen EZ 1100 A - 1 - St II 3.05

DRsp Nr. 2008/89178

Gewährung einer Eigenheimzulage für Dauerwohnrechte nach §§ 31 ff WEG

1. Dauerwohnberechtigter als wirtschaftlicher Eigentümer

Nach § 2 EigZulG ist die Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen Eigentumswohnung begünstigt. Anspruchsberechtigt ist daher der bürgerlich-rechtliche oder der wirtschaftliche Eigentümer, der Anschaffungs- oder Herstellungskosten getragen hat. Wirtschaftliches Eigentum wird durch ein dinglich oder schuldrechtlich begründetes Nutzungsrecht an einer Wohnung in der Regel nicht vermittelt.