OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 15.09.1999
S 2751 A - 14 - St II 10

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 15.09.1999 (S 2751 A - 14 - St II 10) - DRsp Nr. 2008/81871

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 15.09.1999 - Aktenzeichen S 2751 A - 14 - St II 10

DRsp Nr. 2008/81871

allgemeine Vorschriften: § 9 KStG Verteilungszeitraum für Großspenden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG)

Durch das StEntlG 1999/2000/2002 ist der Vortragszeitraum für Großspenden von bisher sieben Jahren auf jetzt sechs Jahre verkürzt worden. Die Neuregelung ist nach § 54 Abs. 1 KStG erstmals für den VZ 1999 anzuwenden.

Zur Anwendungsvorschrift wurde die Frage erörtert, ob sie erstmals auf Spenden anzuwenden ist, die in 1999 geleistet werden, oder ob der verkürzte Vortragszeitraum schon auf vor 1999 geleistete Spenden anzuwenden ist, soweit sie bis einschließlich Veranlagungszeitraum 1998 noch nicht abgezogen werden konnten.