OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 15.10.2012
S 7168 A - 44 - St 112

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 15.10.2012 (S 7168 A - 44 - St 112) - DRsp Nr. 2012/80831

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 15.10.2012 - Aktenzeichen S 7168 A - 44 - St 112

DRsp Nr. 2012/80831

Umsatzsteuerliche Behandlung sogenannter Standortmietverträge über Funkfeststationen

Telefongesellschaften schließen sog. Standortmietverträge über Funkfeststationen mit Grundstückseigentümern ab.

In dem Standortmietvertrag wird der Telefongesellschaft für eine bestimmte Zeit das Recht eingeräumt, auf der angemieteten Grundstücks- bzw. Gebäudefläche eine Funkfeststation mit Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz für den Betrieb eines Funknetzes zu errichten und zu betreiben. Die Funkfeststation ist vom Mieter bei Vertragsende wieder zu beseitigen.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt hierzu Folgendes:

1. Grundsatz

Standortmietverträge über Funkfeststationen sind stets als steuerfreie Grundstücksvermietung i. S. d. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG anzusehen.

Im Hinblick auf die vernachlässigbar geringe überlassene Grundstücksfläche kann die Gestattung zur Errichtung einer Sirene auf einem Grundstück aber weiterhin als Vertrag besonderer Art i. S. d. Abschn. 4.12.6. Abs. 1 S. 1 UStAE eingestuft werden, auf den die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG weder für die gesamte Leistung noch für einen Teil der Leistung anzuwenden ist.

2. Standortvermietung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts

2.1 Fehlende Zuordnung zum Betrieb