OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 15.12.1994
S 2293 d

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 15.12.1994 (S 2293 d) - DRsp Nr. 2008/84980

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 15.12.1994 - Aktenzeichen S 2293 d

DRsp Nr. 2008/84980

§ 34g EStG Zuwendungen an unabhängige Wählergemeinschaften; Ausländerbeiräte

Das Hess. Ministerium der Finanzen hat in Abstimmung mit den obersten FinBeh des Bundes und der anderen Länder auf Anfrage der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen mitgeteilt, daß für Zuwendungen an Wählervereinigungen, die an Ausländerbeitratswahlen teilnehmen, nicht die Steuerermäßigung nach § 34g EStG beansprucht werden kann:

Wortlaut, Zweck und Entstehungsgeschichte der Vorschrift zeigen, daß sich § 34g Satz 1 Nr. 2 EStG nur auf Wahlen i. S. der Art. 20 Abs. 2 und 28 Abs. 1 Satz 2 GG bezieht, in denen das (Staats-)Volk die ihm zukommende Staatsgewalt ausübt. Die zu wählenden Parlamente des Bundestags, der Landtage sowie der Landkreise und Kommunen üben Staatsgewalt aus und müssen deshalb nach dem Grundsatz der Volkssouveränität und Demokratie durch das Staatsvolk legitimiert werden.

Die Tätigkeit des Ausländerbeirates beschränkt sich dagegen auf vorbereitende bzw. beratende Aufgaben. Der Beirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner der Gemeinde; er berät die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen (§ 88 Abs. 1 HGO).