Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wenn er maßgeblichen Einfluss auf die GmbH ausüben kann und somit in keinem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zur GmbH steht. Hierzu reicht bereits die sog. Sperrminorität aus (
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|