Qualifikationsprobleme ergeben sich bei der steuerlichen Erfassung von Gewinnanteilen und Vermögenswerten u. a. dann, wenn eine einer deutschen Rechtsform entsprechende ausländische Gesellschaft in dem Staat, in dem sich ihr Sitz und/oder ihre Geschäftsleitung befindet, eine vom deutschen Steuerrecht abweichende Behandlung erfährt (eine Kapitalgesellschaft wird steuerlich wie eine Personengesellschaft behandelt; eine Personengesellschaft ist steuerlich einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt). Qualifikationskonflikte der bezeichneten Art wurden in den folgenden Fällen durch Verständigungsvereinbarungen gelöst bzw. durch Verwaltungsanweisungen geregelt:
| Qualifizierung argentinischer Gesellschaften mit beschränkter Haftung und deren Ausschüttungen - OFD-Rundverfügungen vom 24.10.1994 und vom 02.02.1998 - S 1301 A - 02.02 - St III 1a - Kartei |
| Dividendenausschüttungen slowenischer Gesellschaften - OFD- Rundverfügung vom 02.09.1997 - S 1301 A - 82.02 - St III 1a - Kartei |
| Steuerliche Behandlung rumänischer Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter - OFD-Rundverfügung vom 27.10.1997 |
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