OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 16.12.2005
S 1301 A - 55.09 - St II 5

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 16.12.2005 (S 1301 A - 55.09 - St II 5) - DRsp Nr. 2008/89584

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 16.12.2005 - Aktenzeichen S 1301 A - 55.09 - St II 5

DRsp Nr. 2008/89584

Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company (LLC)

Für die Frage, ob die Limited Liability Company (LLC) US-amerikanischen Rechts für Zwecke der deutschen Besteuerung als Körperschaft oder als Personengesellschaft einzuordnen ist, gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

I. Vorbemerkung

In den USA wird die Rechtsform der Limited Liability Company (wörtlich: Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in erheblichem Umfang genutzt. Grund ihrer Beliebtheit sind in erster Linie die zivilrechtliche Flexibilität in der gesellschaftsvertraglichen Gestaltung und die beschränkte Haftung der Gesellschafter. Als Vorteil wird es auch gewertet, dass die LLC für Besteuerungszwecke regelmäßig als Personengesellschaft behandelt werden kann. Dadurch lässt sich die, dem klassischen Körperschaftsteuersystem der USA innewohnende, wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne vermeiden; außerdem können Verluste der Gesellschaft durch die Gesellschafter verwertet werden. Die LLC wird von kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch bei der Gestaltung von Konzernstrukturen eingesetzt. Tätigkeiten in bestimmten Geschäftszweigen - z.B. das Bank- und Versicherungsgeschäft - dürfen nicht in der Rechtsform der LLC ausgeübt werden.