OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 18.01.2023
S 7225 A - 008 - St 16

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 18.01.2023 (S 7225 A - 008 - St 16) - DRsp Nr. 2023/80642

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 18.01.2023 - Aktenzeichen S 7225 A - 008 - St 16

DRsp Nr. 2023/80642

Steuersatz für Bücher, Hörbücher, elektronische Bücher (eBooks) und für Online-Bibliotheken (eLibrarys); Ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit eBooks ab dem 18.12.2019

1. Steuersatz für Bücher

Die Lieferung von gedruckten Büchern, Broschüren und ähnlichen Drucken unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 49 der Anlage 2 zum UStG dem ermäßigten Steuersatz (beruhend auf Art. 98 i. V. m. Kategorie 6 des Anhangs III der MwStSystRL).

Hiernach sind aber lediglich gedruckte Werke begünstigt.

Eine Übertragung auf eBooks oder auch Hörbücher kam in der Vergangenheit nicht in Betracht. Seit dem 01.01.2015 unterliegen die Umsätze für Hörbücher (vgl. Tz. 2) und seit dem 18.12.2019 die Umsätze für eBooks (vgl. Tz. 3) dem ermäßigten Steuersatz.

2. Ermäßigter Steuersatz für Hörbücher auf Datenträgern ab dem 01.01.2015

Aufgrund der Änderung durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.07.2014 (BGBl I S. 1266) unterliegen die Umsätze mit Hörbüchern seit dem 01.01.2015 dem ermäßigten Steuersatz, § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG i.V.m. Nr. 50 der Anlage 2 zum UStG.