Bis zum Erlass eines Anwendungsschreibens gilt zur Anwendung des § 32c EStG in der Fassung des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl 2019 I S.
I. Inkrafttreten und Betrachtungszeiträume
1. Inkrafttreten
2. Betrachtungszeiträume
II. Zugangsvoraussetzungen
1. Antrag
1.1. Grundsätze zum Antrag
1.2. Beihilferechtliche Erklärungen
1.3. Erklärung zum Schutz und zur Veröffentlichung der im Rahmen der Tarifermäßigung übermittelten personenbezogenen Daten
1.4. Wirkung fehlender Erklärung bei Zusammenveranlagung
2. Erzielen von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
2.1. Besonderheit Veranlagungszeitraum 2016
2.2. Besonderheit Todesfälle im Betrachtungszeitraum
3. Verlustvortrag und Verlustrücktrag
III. Ermittlung der Tarifermäßigung
1. Grundsätze
2. Begünstigte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
3. Summe der positiven Einkünfte
4. Fiktive Steuerberechnung
5. Ermittlung der anteiligen tariflichen Einkommensteuer
6. Bilanzänderung für Veranlagungszeiträume vor Inkrafttreten der Tarifermäßigung
7. Besonderheiten bei Ehegatten/Lebenspartnern
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