OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 18.07.2005
S 7346 A - 75 - St I 1.30

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 18.07.2005 (S 7346 A - 75 - St I 1.30) - DRsp Nr. 2008/89232

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 18.07.2005 - Aktenzeichen S 7346 A - 75 - St I 1.30

DRsp Nr. 2008/89232

Voranmeldungszeitraum des Leistenden in Fällen der umgekehrten Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Satz 2 UStG)

Das Bundesfinanzministerium (BMF) ist gebeten worden, eine Regelung einzuführen, die es Unternehmern erlaubt, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen weiterhin monatlich abgeben zu können, wenn sich unter Einbeziehung der Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG i. V. mit § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG schuldet, eine Umsatzsteuerzahllast von mehr als 6.136 Euro für das vorangegangene Kalenderjahr ergeben würde.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF hierzu wie folgt Stellung genommen: