Nach §
Die Verdachtsanzeigen sind daneben in Kopie der beim Bundeskriminalamt - Zentralstelle für Verdachtsanzeigen - errichteten zentralen Analyse- und Informationsstelle (Financial Intelligence Unit - FIU) zu erstatten.
Die Kopien der Verdachtsanzeigen sind zu richten an:
Bundeskriminalamt
Referat OA 14
Zentralstelle für Verdachtsanzeigen
65173 Wiesbaden
Tel.: 0611/55-1 45 45
Fax: 0611/55-4 53 00
E-Mail: OA14FIU@bka.bund.de
Die Übermittlung dieser Kopie soll dabei grundsätzlich per FAX erfolgen. Von der Beifügung umfangreicher Anlagen ist hierbei grundsätzlich abzusehen.
Anzuzeigen sind alle Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass eine bare oder unbare Finanztransaktion einer Geldwäsche dient oder im Falle ihrer Durchführung dienen würde. Den Finanzbehörden obliegt jedoch die Prüfung im Einzelfall, ob ein anzeigepflichtiger Verdachtsfall gemäß § 31b vorliegt (Beurteilungsspielraum).
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