OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 19.10.1999
S 2181 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 19.10.1999 (S 2181 A) - DRsp Nr. 2008/85493

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 19.10.1999 - Aktenzeichen S 2181 A

DRsp Nr. 2008/85493

§ 7a EStG Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen auf Vorleistungen; Versagung der Steuerbegünstigung bei „Anzahlungen auf Teilherstellungskosten”

Einige Vorschriften über erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen sehen eine Begünstigung für Anzahlungen auf Anschaffungskosten (R 45 Abs. 5 EStR 1998, H 45 „Anzahlungen auf Anschaffungskosten” EStH 1998) oder für Teilherstellungskosten (R 45 Abs. 6 EStR 1998, H 45 „Teilherstellungskosten” EStH 1998) vor (z. B. § 4 Abs. 1 Satz 5 FördG).

Aus gegebenem Anlaß macht die OFD in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, daß vom Stpfl. in seiner Funktion als Bauherr geleistete „Anzahlungen auf Teilherstellungskosten” nicht begünstigt sind.