OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 20.09.2005
S 0180 A - 3 - St II 1.03

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 20.09.2005 (S 0180 A - 3 - St II 1.03) - DRsp Nr. 2008/89337

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 20.09.2005 - Aktenzeichen S 0180 A - 3 - St II 1.03

DRsp Nr. 2008/89337

Satzungsmäßige Vermögensbindung Gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung einer sog. Treuhandklausel

In letzter Zeit treten vermehrt Fälle auf, in denen die Vermögensbindungsklausel i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO für den Fall der Auflösung der Körperschaft eine sog. treuhänderische Übertragung vorsieht, z.B. „Verbleibendes Vermögen wird dem … (steuerbegünstigte Körperschaft) zu treuhänderischen Verwaltung übergeben, das bei Neugründung eines vergleichbaren Vereins verwendet werden muss. Sollte die Steuerbegünstigung des … entfallen, ist das verbleibende Vermögen einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zuzuführen”.

Hierzu ist folgende Auffassung zu vertreten: