OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 20.12.1994
S 7350

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 20.12.1994 (S 7350) - DRsp Nr. 2008/86730

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 20.12.1994 - Aktenzeichen S 7350

DRsp Nr. 2008/86730

§ 18 UStG Umsatzsteuer-Abzugsverfahren

Zur Anwendung des Abzugsverfahrens wird auf folgendes hingewiesen:

1. Der Anwendungstatbestand des § 51 Abs. 1 Nr. 1 UStDV setzt u. a. voraus, daß die dem Abzugsverfahren unterliegende Leistung von einem im Ausland ansässigen Unternehmer bewirkt wurde. Ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist nach § 51 Abs. 3 UStDV ein Unternehmer, der weder im Inland noch in einem Zollfreigebiet einen Wohnsitz, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung oder eine Zweigniederlassung hat. Der Begriff des Zollfreigebietes ergab sich bis zum 31. 12. 1993 aus dem Zollgesetz, das am 1. 1. 1994 außer Kraft getreten ist. Mit Art. 20 Nr. 1 Buchst. c StMBG ist dieser Begriff in § 1 Abs. 2 UStG durch eine tatsächliche Umschreibung der entsprechenden Gebiete (= Insel Helgoland, Freihäfen, Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Standlinie sowie deutsche Schiffe und deutsche Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören - vgl. auch entsprechende Erläuterung in Abschn. 13 Abs. 1 Nrn: 1 bis 4 UStR) ersetzt worden. Eine Anpassung des § 51 Abs. 3 UStDV ist bisher unterblieben. Materielle Änderungen ergeben sich hierdurch nicht.