OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.05.1999
S 2533 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.05.1999 (S 2533 A) - DRsp Nr. 2008/92113

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 21.05.1999 - Aktenzeichen S 2533 A

DRsp Nr. 2008/92113

§ 39a EStG Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats am 19.3.1999 das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse verabschiedet. Das Gesetz ist am 1.4.1999 in Kraft getreten. Es zielt u. a. darauf ab, die Finanzierungsgrundlagen der beitragsfinanzierten Sozialversicherung zu sichern, Ausweichreaktionen in den Bereich der Schwarzarbeit sowie eine weitere Aufteilung normaler Beschäftigungsverhältnisse zu verhindern und Kontrollmöglichkeiten zu verbessern. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick über die Neuregelung; Einzelheiten sind in Tz. 2.3 niedergelegt. Eine Kurzübersicht ergibt sich aus Anl. 1; Arbeitsabläufe sind in Anl. 2 dargestellt.

Die Ausführungen zur Sozialversicherung dienen lediglich der Information der Finanzämter, die für entsprechende Anfragen von Steuerpflichtigen nicht zuständig sind.

1. Kategorien geringfügiger Beschäftigung

Das Recht der Sozialversicherung unterscheidet drei Kategorien von geringfügigen Beschäftigungen:

  • Saisonbeschäftigungen von längstens zwei Monaten oder höchstens 50 Arbeitstagen im Jahr,

  • geringfügige Nebenbeschäftigungen neben einem sozialversicherungspflichtigen Haupterwerb sowie