OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.07.2016
S 7117A-042-St 113

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.07.2016 (S 7117A-042-St 113) - DRsp Nr. 2016/80622

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 21.07.2016 - Aktenzeichen S 7117A-042-St 113

DRsp Nr. 2016/80622

Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen an Businessclubs; Bestimmung des Leistungsorts

1. Allgemeines

Businessclubs bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit, mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Politik in Kontakt zu treten und den jeweiligen Club als Plattform für das gesellschaftliche und geschäftliche Miteinander (sog. Networking) zu nutzen. Die Clubs stellen ihren Mitgliedern diverse Services (teilweise gegen ein gesondertes Entgelt) bereit. Es besteht unter anderem die Möglichkeit, clubeigene Konferenzräume oder die Leistungen assoziierter Clubs für Meetings oder Kongresse zu nutzen, an clubinternen Veranstaltungen teilzunehmen oder von einem exklusiven Tagungs- und Verwaltungsmanagement zu profitieren.

Für eine Businessclub-Mitgliedschaft sind in der Regel eine einmalige Aufnahmegebühr sowie ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

2. Leistungsinhalt

Bei den angebotenen Clubleistungen gegen Mitgliedsbeitrag und einmalige Aufnahmegebühr handelt es sich um einheitliche sonstige Leistungen eigener Art, die nicht durch eine Grundstücksüberlassung bestimmt sind.