OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.12.1999
S 1988 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.12.1999 (S 1988 A) - DRsp Nr. 2008/85874

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 21.12.1999 - Aktenzeichen S 1988 A

DRsp Nr. 2008/85874

§ 1 FördG Zuweisung von Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz bei vermögensverwaltenden Gesellschaften; Differenzierung zwischen Gesellschafterwechsel und Neueintritt von Gesellschaftern

Gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 FördG ist die PersGes und die Gemeinschaft, nicht der einzelne Gesellschafter bzw. Gemeinschafter berechtigt, Sonderabschreibungen in Anspruch zu nehmen. Dies hat zur Folge, dass bei einem entgeltlichen Gesellschafterwechsel (Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an eine Person, die an die Stelle des veräußernden Gesellschafters tritt) der neu eintretende Gesellschafter keinen eigenen Anspruch auf die Sonderabschreibungen erlangt. Die Sonderabschreibungen wirken sich bei ihm daher nur aus, soweit ihm das Betriebsergebnis der Gesellschaft seit dem Zeitpunkt seines Beitritts zuzurechnen ist. Entsprechend ist dem ausscheidenden Gesellschafter das Betriebsergebnis der Gesellschaft einschließlich der Sonderabschreibungen entsprechend seiner Gesellschaftsbeteiligung bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens zuzuweisen (vgl. Tz. 1 des BMF-Schreibens v. 29.3.1993, BStBl 1993 I S. 279 - ESt-Kartei FördG Karte 4).