OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 25.02.2021
S 2342 A - 89 - St 210

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 25.02.2021 (S 2342 A - 89 - St 210) - DRsp Nr. 2021/80285

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 25.02.2021 - Aktenzeichen S 2342 A - 89 - St 210

DRsp Nr. 2021/80285

Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 19 EStG für Online-Weiterbildungen mittels Internet-Plattformen

Die Entwicklung des letzten Jahres führt vermehrt zur Wahrnehmung von Online-Formaten im Seminarbereich. Für die steuerliche Beurteilung von Online-Weiterbildungen bitte ich die folgende Auffassung zu vertreten:

  • Die Einräumung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts durch den Arbeitgeber für nicht arbeitsplatzbezogene Online-Weiterbildungsmaßnahmen stellt beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil und somit Arbeitslohn gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar.

  • Eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit im Sinne des § 3 Nr. 19 S. 1 (2. Alt.) EStG ist gegeben, wenn durch die Bildungsmaßnahme Kenntnisse / Fertigkeiten vermittelt werden, die ganz allgemein der Berufstätigkeit förderlich sein können.