Die Entwicklung des letzten Jahres führt vermehrt zur Wahrnehmung von Online-Formaten im Seminarbereich. Für die steuerliche Beurteilung von Online-Weiterbildungen bitte ich die folgende Auffassung zu vertreten:
Die Einräumung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts durch den Arbeitgeber für nicht arbeitsplatzbezogene Online-Weiterbildungsmaßnahmen stellt beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil und somit Arbeitslohn gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar.
Eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit im Sinne des § 3 Nr. 19 S. 1 (2. Alt.) EStG ist gegeben, wenn durch die Bildungsmaßnahme Kenntnisse / Fertigkeiten vermittelt werden, die ganz allgemein der Berufstätigkeit förderlich sein können.
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