OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 26.06.2012
S 2401 A - 2 - St 54

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 26.06.2012 (S 2401 A - 2 - St 54) - DRsp Nr. 2012/80654

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 26.06.2012 - Aktenzeichen S 2401 A - 2 - St 54

DRsp Nr. 2012/80654

Bescheinigung der Kapitalertragsteuer bei Zinserträgen auf Spareinlagen

Zum Nachweis der bei Zinserträgen auf Spareinlagen einbehaltenen Kapitalertragsteuer bitte ich künftig folgende Auffassung zu vertreten:

Die Anrechnung der auf Zinserträge einbehaltenen Kapitalertragsteuer im Rahmen der Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerveranlagung (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG) setzt auch bei Zinserträgen auf Spareinlagen die Vorlage einer Steuerbescheinigung voraus, die die in § 32d EStG geforderten Angaben enthält.

Die Vorlage eines Sparbuchs, in dem die einbehaltene Kapitalertragsteuer ggf. gesondert ausgewiesen ist, reicht hiernach zur Anrechnung der Kapitalertragsteuer nicht aus.