OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 26.10.1999
S 2400 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 26.10.1999 (S 2400 A) - DRsp Nr. 2008/84640

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 26.10.1999 - Aktenzeichen S 2400 A

DRsp Nr. 2008/84640

Zinsabschlag bei Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. des Abs. 1 Nr. 7 ohne vollständige Rückzahlung des überlassenen Kapitalvermögens

Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG liegen auch dann vor, wenn nur die teilweise Rückzahlung des überlassenen Kapitalvermögens zugesagt worden ist (BMF-Schreiben v. 16.3.1999 S 2252; BStBl 1999 I S. 433; ESt-Kartei § 20 Fach 3 Karte 15).

Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn bis zum Ende des Jahres 1999 von den Erträgen aus derartigen Anlagen, die vor der Veröffentlichung des BMF-Schreibens (7.5.1999) emittiert worden sind, kein Zinsabschlag (§ 43 Abs. 1 Nr. 7 EStG) einbehalten wird.