OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 26.10.2021
S 2245 A-018-St 214

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 26.10.2021 (S 2245 A-018-St 214) - DRsp Nr. 2021/80699

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 26.10.2021 - Aktenzeichen S 2245 A-018-St 214

DRsp Nr. 2021/80699

Freiberufliche Tätigkeit von Ärzten; Ausstellung von Impfzertifikaten und Durchführung von Corona-Tests

1. Ausstellung von Impfzertifikaten

Die Höhe der Vergütungen von Ärzten im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung ist durch § 6 der Coronavirus-Impfverordung (CoronaImpfV) geregelt worden. Vergütet werden jedoch nicht nur die Durchführung einer Corona-Schutzimpfung, sondern auch u.a. die alleinige Erstellung eines digitalen Impfzertifikates (wenn die Impfung z.B. zuvor in einem Impfzentrum verabreicht wurde). Fraglich ist nun in diesem Zusammenhang, ob grundsätzlich die Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten über eine vorgenommene COVID-19-Schutzimpfung durch Ärzte zu gewerblichen Einkünften oder bei Gemeinschaftspraxen zu einer gewerblichen Infektion nach § 15 Absatz 3 Nummer 1 EStG führt.

Das Bundesministerium der Finanzen hat hierbei in Abstimmung mit den Ländern folgendes Ergebnis festgehalten: