OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 27.10.1999
S 0171 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 27.10.1999 (S 0171 A) - DRsp Nr. 2008/86251

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 27.10.1999 - Aktenzeichen S 0171 A

DRsp Nr. 2008/86251

§ 5 KStG Förderung der Allgemeinheit durch Vereine, die Privatschulen betreiben oder unterstützen

Eine Körperschaft kann nur dann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie die Allgemeinheit fördert (§ 52 Abs. 1 AO).

Bei Vereinen, die Ersatzschulen betreiben oder unterstützen, ist die Förderung der Allgemeinheit stets anzunehmen, weil die zuständigen Landesbehörden die Errichtung und den Betrieb einer Ersatzschule nur dann genehmigen dürfen, wenn keine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern gefördert wird (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG und § 1 Hess. Schulgesetz).