OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 28.07.1999
S 0187 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 28.07.1999 (S 0187 A) - DRsp Nr. 2008/86223

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 28.07.1999 - Aktenzeichen S 0187 A

DRsp Nr. 2008/86223

§ 5 KStG Aufteilung von Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften und Berufsverbände Gewinnbeteiligung aus einer Gruppenversicherung

Zahlreiche gemeinnützige Vereine haben mit Versicherungsgesellschaften Gruppenversicherungsverträge abgeschlossen. Diesen können die Mitglieder der Vereine sowie deren Familienangehörige beitreten. Die Vereine übernehmen das Inkasso der Versicherungsbeiträge sowie andere Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Versicherung, die sonst dem Versicherungsunternehmen obliegen würden. Die Mitglieder erhalten dafür bestimmte Vorzugskonditionen bei den Versicherungen. Außerdem steht ihnen ein Anspruch auf Gewinnbeteiligung zu. Durch eine gleichzeitig mit dem Beitritt zur Gruppenversicherung abzugebende „Zuwendungserklärung” verzichten die Versicherungsnehmer (Mitglieder) jedoch regelmäßig zugunsten des Vereins auf die Gewinnbeteiligung.