Das Bundeszentralamt für Steuern hat eine Übersicht erstellt, die diejenigen im Ausland gewährten Leistungen auflistet, welche die Zahlung von Kindergeld nach dem EStG ausschließen oder zur Zahlung von Kindergeld in Höhe eines Unterschiedsbetrags führen (vgl. DA-FamEStG 65.2 Abs. 2 Sätze 2 und 4).
Übersicht über vergleichbare Leistungen nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG
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