Die hessische Finanzverwaltung wird ihr Informationsangebot mit einer Telefonhotline zum Thema „Alterseinkünftegesetz-Neuregelung der Rentenbesteuerung” erweitern.
Die Maßnahme wird in der Zeit vom 24. Januar bis 3. Februar 2006 unter Beteiligung der Finanzämter (Bensheim, Darmstadt, Frankfurt am Main I, II, IV und V-Höchst, Fulda, Hofheim am Taunus, Kassel-Hofgeismar, Kassel-Spohrstraße, Wetzlar, Wiesbaden I und II) wie folgt umgesetzt:
Die Telefonhotline wird über eine gebührenfreie Telefonnummer erreichbar sein. Es werden insgesamt 11 Arbeitsplätze eingerichtet, wobei 9 Arbeitsplätze in den o. g. FÄ sowie jeweils 1 Arbeitsplatz in der OFD und im HMdF vorhanden sein werden. Eine regionale Zuordnung der eingehenden Anrufe wird nicht erfolgen, d. h., in den FÄ werden nicht nur Anrufe aus dem eigenen Amtsbezirk eingehen. Für den Anrufer ist nicht feststellbar, mit welcher Dienststelle er verbunden ist. Für die Entgegennahme des Anrufs wurde eine einheitliche „Meldeformel” festgelegt, die den vollständigen Namen des Verwaltungsangehörigen beinhaltet: „Hotline Rente und Steuern. <Vorname> <Name>. Guten Tag!”
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