Im Rahmen von Betriebsprüfungen bei Kapitalgesellschaften kommt es häufig zur Feststellung von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA). Erfolgen diese vGA an einen ausländischen beschränkt steuerpflichtigen Anteilseigner (Gläubiger der Erträge) kann eine Haftungsinanspruchnahme der inländischen Kapitalgesellschaft daran scheitern, daß nach Abschluß der Betriebsprüfung die Verjährung des Steueranspruchs gegen den ausländischen Steuerschuldner eingetreten ist. Zur Vermeidung von Kapitalertragsteuerausfällen bitte ich wie folgt zu verfahren:
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