OFD Hamburg - Verfügung vom 17.05.2002
S 2452 - 1/98 - St 323

OFD Hamburg - Verfügung vom 17.05.2002 (S 2452 - 1/98 - St 323) - DRsp Nr. 2008/87847

OFD Hamburg, Verfügung vom 17.05.2002 - Aktenzeichen S 2452 - 1/98 - St 323

DRsp Nr. 2008/87847

Solidaritätszuschlag in den Fällen der Lohnsteuer-Pauschalierung nach den §§ 40, 40a und 40b EStG

Nachdem der BFH in dem in der Verfügung (der OFD Hamburg v. 16.9.1998 S 2452 - 1/98 - St 323) angesprochenen Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde die Revision zugelassen hat, ist mittlerweile auch das Hauptverfahren (Az. VI R 171/98) durch Urteil vom 1.3.2002 beendet.

Damit ist höchstrichterlich entschieden, dass die Regelungen des sogenannten Übergangsbereiches (§ 4 SolZG) in Fällen der LSt-Pauschalierung nach den §§ 40 - 40b EStG auch für Zeiträume bis 1997 nicht anzuwenden sind. Das anderslautende Urt. des FG Rheinland-Pfalz wurde aufgehoben.

Die Bearbeitung von dort ggf. ruhenden Verfahren (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO) kann nunmehr abschließend erfolgen.