Kreditinstitute können für das Ausfallrisiko ihrer Kundenforderungen (§ 15 der VO über die Rechnungslegung der Kreditinstitute v. 10. 2. 1992 - Rech-KredV - BGBl I S. 203), das am Bilanzstichtag besteht, aber bis zur Bilanzaufstellung noch nicht erkennbar geworden ist und daher nicht durch Einzelwertberichtigungen (EWB) oder Direktabschreibungen der Forderungen berücksichtigt werden kann (latentes Ausfallrisiko), Pauschalwertberichtigungen (PWB) nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bilden. Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder sind bei Kreditinstituten PWB steuerlich nur anzuerkennen, soweit sie die nach folgenden Grundsätzen zu berechnenden Beträge nicht übersteigen:
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