OFD Hannover - Verfügung vom 03.09.1999
S 2246 - 44 - StH 241

OFD Hannover - Verfügung vom 03.09.1999 (S 2246 - 44 - StH 241) - DRsp Nr. 2008/81622

OFD Hannover, Verfügung vom 03.09.1999 - Aktenzeichen S 2246 - 44 - StH 241

DRsp Nr. 2008/81622

§ 18 EStG Ärztliche Laborleistungen; neues Vergütungssystem ab 1. Juli 1999

Ein Gremium der gemeinsamen Steuerverwaltung von Vertragsärzten und Krankenkassen hat mit Wirkung vom 1. Juli 1999 ein neues Vergütungssystem für ärztliche Laborleistungen beschlossen.

Das bis zum 30. Juni 1999 geltende Abrechnungssystem bewertet Laborleistungen mit Punkten, die nach bestimmten Verteilungsregelungen vergütet werden. Vom 1. Juli 1999 an wird zusätzlich ein sogenanntes „Vergütungssplittung” eingeführt. Die Leistungen werden nunmehr in einen analytischen und einen ärztlichen Honorarteil aufgeteilt. Für die analytischen Leistungen werden bundeseinheitliche Kostensätze festgesetzt, während für die Honorierung der ärztlichen Leistungen als neues Element ein Wirtschaftlichkeitsbonus eingeführt wird. Hiermit soll ein Anreiz gesetzt werden, die für das Allgemein- und Speziallabor getrennten Budgets nicht zu überschreiten.

Das neue Verfahren ermöglicht es, die Vergütung für den analytischen vom ärztlichen Honorarteil zu trennen. In diesem Zusammenhang ist die Frage aufgeworfen worden, ob sich aufgrund dieser Trennungsmöglichkeit die bisherige Zuordnung der Tätigkeit zu den freiberuflichen Einkünften i.S.d. § 18 EStG verändert und nunmehr gewerbliche Einkünfte anzunehmen sind.