OFD Hannover - Verfügung vom 04.08.2005
S 2255 - 142 - StO 232

OFD Hannover - Verfügung vom 04.08.2005 (S 2255 - 142 - StO 232) - DRsp Nr. 2008/89229

OFD Hannover, Verfügung vom 04.08.2005 - Aktenzeichen S 2255 - 142 - StO 232

DRsp Nr. 2008/89229

Steuerliche Behandlung der Bezüge pensionierter Bediensteter der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen ab 2005

Für die Altersversorgung haben sowohl die Bediensteten als auch die Mitgliedsorganisation Beiträge an den „United Nations John Staff Pension Fund” zu zahlen. Die Regelungen können im Internet auf der Seite www.unjspf.org abgerufen werden. Die Beiträge der Mitgliedsorganisation unterliegen nicht der „VN-internen Steuer”.

Bei dem VN-Pensionsfonds handelt es sich um ein Altersversorgungssystem mit Pflichtbeiträgen. 2/3 der Beiträge unterliegen dabei nicht der „VN-internen Besteuerung”. Der VN-Pensionsfond ist daher als gesetzliche Rentenversicherung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG und § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG zu qualifizieren.