OFD Hannover - Verfügung vom 05.10.1999
S 7170

OFD Hannover - Verfügung vom 05.10.1999 (S 7170) - DRsp Nr. 2008/91734

OFD Hannover, Verfügung vom 05.10.1999 - Aktenzeichen S 7170

DRsp Nr. 2008/91734

§ 4 Nr. 14 UStG Umsatzsteuerbefreiung für nichtärztliche Psychotherapeuten

Der BFH hat dem Berufsverband Deutscher Psychologen, Bonn, mit Schreiben v. 15.4.1985 S 7170 - 8/85 - im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder Folgendes mitgeteilt:

1. Die heilberufliche Tätigkeit derjenigen nichtärztlichen Psychotherapeuten, die die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes besitzen, ist nach § 4 Nr. 14 UStG von der USt befreit. Die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker” braucht von den nichtärztlichen Psychotherapeuten zur Erlangung der Steuerbefreiung nicht geführt zu werden.

2. Diejenigen nichtärztlichen Psychotherapeuten, die die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes nicht besitzen, können die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG nur in Anspruch nehmen, wenn sie glaubhaft machen, daß ihnen die Patienten durch einen Arzt zugewiesen worden sind (Abschn. 90 Abs. 3 UStR 1996). Die Glaubhaftmachung kann in jeder geeigneten Weise erfolgen. Eine besondere Form der Glaubhaftmachung ist nicht vorgesehen. Die Einsichtnahme in Patientenkarteien oder andere Behandlungsunterlagen des Psychotherapeuten oder des zuweisenden Arztes durch Angehörige der Steuerbehörde ist jedoch nicht statthaft.

Die OFD bittet, eine entsprechende Auffassung für Kj bis einschließlich 1998 zu vertreten.