OFD Hannover - Verfügung vom 15.06.2005
S 7117 h - 3 - StO 172

OFD Hannover - Verfügung vom 15.06.2005 (S 7117 h - 3 - StO 172) - DRsp Nr. 2008/89068

OFD Hannover, Verfügung vom 15.06.2005 - Aktenzeichen S 7117 h - 3 - StO 172

DRsp Nr. 2008/89068

Ort der sonstigen Leistung bei „Verwendung” einer USt-IdNr.

Zu der Frage, was unter dem in Abschn. 42c Abs. 3 Satz 2 und 3 UStR 2005 genannten Begriff des „positiven Tuns” bei der Verwendung einer USt-IdNr. bei Güterbeförderungsleistungen gemeint ist, bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:

Bei bestimmten sonstigen Leistungen (Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, bestimmte Vermittlungsleistungen, innergemeinschaftliche Güterbeförderungen sowie damit zusammenhängende Vor- und Nachläufe, selbständige Nebenleistungen hierzu) liegt der Ort dieser Leistung in dem EU-Mitgliedstaat, der dem Leistungsempfänger die ihm für diesen Umsatz verwendete USt-IdNr. erteilt hat (vgl. § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c Satz 2 und Nr. 4 Satz 2, § 3b Abs. 3 Satz 2, Abs. 4, Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Satz 2 UStG).