OFD Hannover - Verfügung vom 15.09.2008
S 2496 - 1 - StO 235

OFD Hannover - Verfügung vom 15.09.2008 (S 2496 - 1 - StO 235) - DRsp Nr. 2008/92860

OFD Hannover, Verfügung vom 15.09.2008 - Aktenzeichen S 2496 - 1 - StO 235

DRsp Nr. 2008/92860

Riester-Förderung nach §§ 10a, 22 Nr. 5 und 79 - 99 EStG; Änderungen durch das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG)

Der Bundesrat hat am 4. Juli 2008 das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) verabschiedet, das am 29. Juli 2008 (BGBl 2008 I S. 1509) verkündet wurde. Das Gesetz enthält vor allem verschiedene Regelungen zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die Riester-Förderung, sieht aber auch noch weitere Änderungen vor, mit denen die steuerlich geförderte Altersvorsorge insgesamt gestärkt werden soll (Berufseinsteiger-Bonus, Erweiterung des Kreises der Förderberechtigten). Die Änderungen durch das EigRentG gelten grundsätzlich erstmals für den Veranlagungszeitraum 2008 (§ 52 Abs. 24b EStG), wenn im Folgenden nichts Gegenteiliges dazu ausgeführt wird. Das für die Riester-Förderung maßgebliche BMF-Schreiben vom 5. Februar 2008(BStBl I S. 420) wird aufgrund der obigen gesetzlichen Neuregelung zurzeit überarbeitet. Die folgenden Ausführungen dienen daher der Vorabinformation.

I. Verbesserte Einbeziehung der Wohnimmobilie in die Riester-Rente

1. Erweiterung des Kreises der begünstigten Anlageprodukte