OFD Hannover - Verfügung vom 15.11.1999
G 1425

OFD Hannover - Verfügung vom 15.11.1999 (G 1425) - DRsp Nr. 2008/85986

OFD Hannover, Verfügung vom 15.11.1999 - Aktenzeichen G 1425

DRsp Nr. 2008/85986

§ 9 GewStG Ausschluss der erweiterten Kürzung für grundbesitzverwaltende Kapitalgesellschaften gemäß Nr. 1 Satz 5

Der BFH hat mit Urt. v. 15.4.1999 (BStBl 1999 II S. 532) entschieden, dass der mittelbar über eine KapGes an einer vermögensverwaltenden KapGes Beteiligte nicht Gesellschafter i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG ist. Die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist danach nicht ausgeschlossen, wenn ein mittelbar über eine KapGes an einem Grundstücksunternehmen beteiligter Gesellschafter ein von diesem Unternehmen überlassenes Grundstück für eigengewerbliche Zwecke nutzt. An einer bisherigen, davon abweichenden Rechtsauffassung wird nicht mehr festgehalten.