OFD Hannover - Verfügung vom 16.06.1999
S 7300

OFD Hannover - Verfügung vom 16.06.1999 (S 7300) - DRsp Nr. 2008/86778

OFD Hannover, Verfügung vom 16.06.1999 - Aktenzeichen S 7300

DRsp Nr. 2008/86778

§ 1 UStG Behandlung von Vertragsübernahmen bei noch nicht erfüllten Werklieferungsverträgen

1. Bei der Vertragsübernahme handelt es sich zivilrechtlich um eine Verfügung über das Schuldverhältnis im Ganzen in Form eines Vertrages zwischen der ausscheidenden und der eintretenden Partei unter Zustimmung des anderen Teils. Sie stellt ein einheitliches Rechtsgeschäft dar, dessen Wesen in einer vertraglich vereinbarten Gesamtrechtsnachfolge in Bezug auf ein Rechtsverhältnis besteht (FG BaWü v. 14.6.1991, EFG 1992 S 223, m. w. N.; s. a. Forchhammer, UR 1990 S. 145).

2. Zur Frage, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgerungen zu ziehen sind, wenn Werklieferungsverträge vor ihrer Erfüllung im Wege der Vertragsübernahme auf einen neuen Werkunternehmer oder einen neuen Besteller umgestellt werden, bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten: