OFD Hannover - Verfügung vom 16.12.2008
S 2332 - 240 - StO 212

OFD Hannover - Verfügung vom 16.12.2008 (S 2332 - 240 - StO 212) - DRsp Nr. 2009/80084

OFD Hannover, Verfügung vom 16.12.2008 - Aktenzeichen S 2332 - 240 - StO 212

DRsp Nr. 2009/80084

Aktion „Dein Tag für Afrika” 2009

Bei dem Projekt „Dein Tag für Afrika” am 23. Juni 2009 oder an dem von der einzelnen Schule selbst gewählten Aktionstag wird lohnsteuerlich von einem Arbeitsverhältnis auszugehen sein. Bei den direkt von den Arbeitgebern (Betriebe oder Privatleute) an den Verein „Aktion Tagwerk e.V.” zu überweisenden Beträgen handelt es sich um Arbeitslohn. Dieser ist grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen und bei den Arbeitgebern - sofern betrieblich veranlasst - als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Nachweis über die Zahlung auf das Spendenkonto ist vom Arbeitgeber zum Lohnkonto zu nehmen.

Wegen der Besonderheit des Projekts und vor dem Hintergrund, dass steuerliche Auswirkungen nicht zu erwarten sind, ist es nicht zu beanstanden, wenn von dem Lohnsteuerabzug durch die Arbeitgeber im Rahmen des Projekts „Dein Tag für Afrika” 2009 abgesehen wird. Da bei Privatleuten ein Betriebsausgabenabzug grundsätzlich nicht in Betracht kommt, kann in diesen Fällen auch auf das Führen eines Lohnkontos verzichtet werden.

Der Verein „Aktion Tagwerk e.V.” wurde durch das Niedersächsische Finanzministerium darauf hingewiesen, dass für Privatleute über den gezahlten Betrag keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden dürfen.