OFD Hannover - Verfügung vom 17.06.2005
S 4548 - 32 - StO 261

OFD Hannover - Verfügung vom 17.06.2005 (S 4548 - 32 - StO 261) - DRsp Nr. 2008/89072

OFD Hannover, Verfügung vom 17.06.2005 - Aktenzeichen S 4548 - 32 - StO 261

DRsp Nr. 2008/89072

Weitergabe der Veräußerungsmitteilungen an andere Stellen

1. Weitergabe an den Veranlagungsbereich und die Bewertungsstellen

Die für den Veranlagungsbereich und für die Bewertungsstelle bestimmten Durchschriften der Veräußerungsanzeige (vgl. GrESt-Kartei § 18 Karten 3 und 4) müssen vollständig ausgefüllt sein. Wichtig sind insbesondere der Tag der Übergabe, die Art der Nutzung und die Flurstücksbezeichnung sowie die Höhe und die Zusammensetzung der Gegenleistung und ihre Aufteilung auf das Grundstück, das Inventar und die Betriebsvorrichtungen.

Wird ein noch zu vermessendes Grundstück übertragen, so ist die Veräußerungsmitteilung schon vor Bekanntwerden des Vermessungsergebnisses der Bewertungsstelle zuzuleiten. In der Veräußerungsmitteilung ist/sind die bisherige(n) Flurstücksbezeichnung(en) und ggf. die im Vertrag genannte(n) Grundstücksgröße(n) anzugeben.

Die Weitergabe der Anzeige an andere Finanzamtsdienststellen ist rechtmäßig (AO -Kartei § 30 AO Karte 3 - rosa -).

2. Weitergabe an die Finanzämter für Fahndung und Strafsachen (FÄ FuSt)