OFD Hannover - Verfügung vom 17.11.2008
S 0132 - 27 - StO 142

OFD Hannover - Verfügung vom 17.11.2008 (S 0132 - 27 - StO 142) - DRsp Nr. 2008/93009

OFD Hannover, Verfügung vom 17.11.2008 - Aktenzeichen S 0132 - 27 - StO 142

DRsp Nr. 2008/93009

Mitteilung des Einheitswerts zur Ermittlung der Rangklasse von Wohngeldforderungen im Zwangsversteigerungsverfahren

Am 1. Juli 2007 ist das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze (WoEigGuaÄndG) vom 26. März 2007BGBl 2007 I S. 370 in Kraft getreten. Artikel 2 des Gesetzes enthält Änderungen des Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrechts, die einem Ausfall der Wohnungseigentümergemeinschaften bei zukünftigen Immobiliarvollstreckungen entgegen wirken sollen, so u. a. die Einrichtung des Vorrangrechts nach § 10 Abs. 3 des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG).

Voraussetzung nach § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG ist, dass der zu vollstreckende Betrag drei Prozent des Einheitswerts der Eigentumswohnung übersteigt.

Zum Nachweis dieser Voraussetzung muss dem Vollstreckungsgericht der jeweilige Einheitswertbescheid vorgelegt werden. Dieser liegt jedoch dem vollstreckenden Gläubiger, der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. dem Verwalter in der Regel nicht vor.

Bei Anträgen auf Auskunft über die Höhe des Einheitswerts bitte ich im Hinblick auf das Steuergeheimnis wie folgt zu verfahren:

1. Antrag auf Auskunft durch die Wohnungseigentümerschaft