OFD Hannover - Verfügung vom 19.03.1999
S 7100

OFD Hannover - Verfügung vom 19.03.1999 (S 7100) - DRsp Nr. 2008/86838

OFD Hannover, Verfügung vom 19.03.1999 - Aktenzeichen S 7100

DRsp Nr. 2008/86838

§ 1 UStG Behandlung von Arbeitnehmer-Sammelbeförderungen; Auswirkungen des EuGH-Urteils v. 16.10.1997 - Rs. C - 258/95 - und weitere Rechtsprechungshinweise

1. Die Anreise zur Arbeitsstätte ist grundsätzlich Sache des AN. Wird der AN von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück mit einem betrieblichen Kfz durch den ArbG unentgeltlich befördert, dient dieses dem privaten Bedarf des AN und damit unternehmensfremden Zwecken. Darin liegen umsatzsteuerbare und ustpfl. Leistungen des ArbG i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 b UStG.