OFD Hannover - Verfügung vom 19.08.2005
S 2723 - 30 - StO 242

OFD Hannover - Verfügung vom 19.08.2005 (S 2723 - 30 - StO 242) - DRsp Nr. 2008/89248

OFD Hannover, Verfügung vom 19.08.2005 - Aktenzeichen S 2723 - 30 - StO 242

DRsp Nr. 2008/89248

Ausländisches Trägerunternehmen einer Gruppenunterstützungskasse

Die Steuerbefreiung einer Unterstützungskasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG wird durch die (Mit-)Trägerschaft eines ausländischen Unternehmens nicht berührt.

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3a Doppelbuchstabe aa KStG ist Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer Unterstützungskasse, dass sich die Kasse auf Zugehörige von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben beschränkt. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nach § 14 AO eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit zur Einnahmeerzielung, die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Ein Inlandsbezug wird insoweit nicht vorausgesetzt.