OFD Hannover - Verfügung vom 20.03.1995
S 2352/; s. auch NWB DokSt Rz. 6/95

OFD Hannover - Verfügung vom 20.03.1995 (S 2352/; s. auch NWB DokSt Rz. 6/95) - DRsp Nr. 2008/85784

OFD Hannover, Verfügung vom 20.03.1995 - Aktenzeichen S 2352/; s. auch NWB DokSt Rz. 6/95

DRsp Nr. 2008/85784

Anerkennung von Dienstreisen und doppelter Haushaltsführung bei Mitnahme des Ehegatten

Nach Nr. 5 des Erl. v. 8. 3. 1995 S 2352 ist eine doppelte Haushaltsführung auch anzuerkennen, wenn der berufstätige Ehegatte seinen nicht berufstätigen Ehegatten in die Zweitwohnung am Beschäftigungsort mitgenommen hat. Mehraufwendungen für Verpflegung des berufstätigen Ehegatten sind dabei nach den Anweisungen des Abschn. 43 Abs. 8 LStR zu berücksichtigen, d. h. daß grundsätzlich die vollen Pauschbeträge gewährt werden können. Die Maßnahme des Ehegatten allein rechtfertigt keine Kürzung der Pauschbeträge nach Abschn. 43 Abs. 8 Nr. 2 Buchst. b Satz 2 LStR.

Es wird gebeten, bei der Mitnahme von Ehegatten auf Dienstreisen entsprechend zu verfahren.