OFD Hannover - Verfügung vom 20.06.1995
S 2351

OFD Hannover - Verfügung vom 20.06.1995 (S 2351) - DRsp Nr. 2008/85801

OFD Hannover, Verfügung vom 20.06.1995 - Aktenzeichen S 2351

DRsp Nr. 2008/85801

Aufwendungen für den Erwerb sogenannter Job-Tickets als Werbungskosten

Bei AN, die nachweisen oder glaubhaft machen, daß sie trotz Erwerb eines Job-Tickets mit dem Pkw zur Arbeit gefahren sind, sind für die durchgeführten Pkw-Fahrten die km-Pauschbeträge gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG und daneben die Aufwendungen für das Job-Ticket als Werbungskosten zu berücksichtigen.

Das gilt aus Vereinfachungsgründen auch dann, wenn AN für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ständig den Pkw benutzen und das Job-Ticket nur wegen der daran gebundenen Parkberechtigung auf dem firmen-/behördeneigenen Parkplatz erworben haben.