OFD Hannover - Verfügung vom 20.07.1999
G 1402

OFD Hannover - Verfügung vom 20.07.1999 (G 1402) - DRsp Nr. 2008/85947

OFD Hannover, Verfügung vom 20.07.1999 - Aktenzeichen G 1402

DRsp Nr. 2008/85947

§ 2 GewStG Organschaft; organisatorische Eingliederung

Das FG Berlin hat mit Urt. v. 13.5.1998 - 6 K 6294/93 - (EFG 1999 S. 82) entschieden, daß das Maß einheitlicher Leitung, das ein faktischer Konzern i. S. des Aktienrechts voraussetzt, jedenfalls dann ausreicht, wenn seine Annahme nicht lediglich auf der Vermutung des § 18 Abs. 1 Satz 2 AktG ruht, um auch steuerlich von einer organisatorischen Eingliederung des beherrschten Unternehmens ausgehen zu können.

Das Urt. des FG Berlin steht im Widerspruch zur bisherigen Auffassung der Gewerbesteuerreferatsleiter der obersten FinBeh des Bundes und der Länder.

Die Grundsätze dieses Urt. sind nicht anzuwenden.