OFD Hannover - Verfügung vom 21.10.2005
S 7238 - 18 - StO 184

OFD Hannover - Verfügung vom 21.10.2005 (S 7238 - 18 - StO 184) - DRsp Nr. 2008/89406

OFD Hannover, Verfügung vom 21.10.2005 - Aktenzeichen S 7238 - 18 - StO 184

DRsp Nr. 2008/89406

Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG

1. Allgemein:

§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG wurde durch Art. 5 Nr. 8 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 09. Dezember 2004 mit Wirkung vom 16. Dezember 2004 neu gefasst. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG unterliegt die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler dem ermäßigten Steuersatz, sofern sie nicht nach § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG steuerbefreit sind. Zur Steuerbefreiung siehe Umsatzsteuerkartei - OFD Hannover - S 7177 Karte 3 zu § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG (OFD Hannover vom 21.10.2005 - S 7177 - 29 - StO 181).

Der Anwendungsbereich der Vorschrift hat sich durch die Neufassung nicht geändert.

2. Solisten:

a) Allgemein

Mit Urteil vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache C-109/02 (BStBl 2004 II S. 337) hat der EuGH entschieden, dass für die Leistungen von Solisten an Veranstalter - wie für Ensembles - der ermäßigte Umsatzsteuersatz gewährt werden muss.

§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a ist auf die Leistungen der dort aufgeführten Einrichtungen sowie für die entsprechenden Leistungen der ausübenden Künstler anwendbar mit der Folge, dass diese Umsätze dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.