OFD Hannover - Verfügung vom 22.11.1995
S 2700

OFD Hannover - Verfügung vom 22.11.1995 (S 2700) - DRsp Nr. 2008/86226

OFD Hannover, Verfügung vom 22.11.1995 - Aktenzeichen S 2700

DRsp Nr. 2008/86226

§ 1 KStG Behandlung von Kapitalgesellschaften ausländischen Rechts mit Geschäftsleitung im Inland

Zur bisher unterschiedlichen Einordnung der irischen und britischen „unlimited company” als KapGes bzw. PersGes bemerkt die OFD:

Die unbeschränkte Vollhaftung der Gesellschafter spricht zwar für eine Einordnung als PersGes. Der BFH hat jedoch letztlich die irische „unlimited company” als KapGes qualifiziert (nichtveröffentlichtes Urt. v. 24. 10. 1984 I R 228/91), weil - abgesehen von der Haftung - die Merkmale einer juristischen Person vorliegen.

Die britische und die irische Gesellschaftsform gleichen einander weitgehend. An der Auffassung einer unterschiedlichen Behandlung der britischen und der irischen „unlimited company” wird deshalb - obwohl im Schrifttum teilweise vertreten - nicht länger festgehalten.