OFD Hannover - Verfügung vom 23.06.1999
S 2163

OFD Hannover - Verfügung vom 23.06.1999 (S 2163) - DRsp Nr. 2008/84347

OFD Hannover, Verfügung vom 23.06.1999 - Aktenzeichen S 2163

DRsp Nr. 2008/84347

§ 13 EStG Bewertung der Vorräte am 30.9.1998 und 30.6.1999

Richtwerte für die zum Eigenverbrauch im Wj 1998/99 entnommenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse

I. Durchschnittswerte für selbstgewonnene landwirtschaftliche Erzeugnisse

Inventurwerte 30.6.1999 DM (ohne USt) Durchschnittspreise für Eigenverbrauch 1998/99 DM (ohne USt)
Weizen 100 kg 23,65 22,10
Roggen 22,10 20,35
Gerste 23,15 21,40
Hafer 22,00 21,50
Getreidegemenge 22,00 21,30
Triticale 22,50 20,60
Körnermais 25,60 25,05
Futtererbsen 22,50 21,10
Ackerbohnen 21,00 21,00
Raps 33,50 38,55
Speisekartoffeln - 30,95

Falls Brotgetreide (Weizen, Roggen) infolge Auswuchses oder sonstiger Verschlechterungen nur als Futtergetreide zu verwerten ist, kann ein Abschlag von 0,75 - 2 DM je 100 kg vorgenommen werden.

Durchschnittspreise für Eigenverbrauch 1998/99 DM (ohne USt)
Umlaufvermögen
Eier 0,10 DM/St
Vollmilch 0,56 DM/kg
Äpfel 100 kg 50,95
Süßkirschen 365,50
Sauerkirschen 333,00
Birnen 84,30
Zwetschgen u. Pflaumen 133,50

Bewertungspflichtige selbstgewonnene Erzeugnisse, die in der vorstehenden Aufstellung nicht aufgeführt sind, sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Erzeugungskosten) oder mit dem Teilwert zu bewerten. Aus Vereinfachungsgründen können sie auch mit dem loco-Hofpreis (Großhandelspreis ohne USt abzüglich 10 bis 15 v. H.) angesetzt werden.